Rinderschlachtungen
BSE-Testpflicht entfällt
Die Testpflicht für gesund geschlachtete Rinder auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) entfällt in Zukunft ganz. Der entsprechenden Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat die Länderkammer vergangene Woche unter der Maßgabe von Anpassungen zugestimmt. Dazu gehört, kann man jetzt auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Maschinenringe nachlesen, dass es kein verpflichtendes Monitoring mehr für über 132 Monate alte Rinder geben werde. Eine Maßnahme, die aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus tierseuchenfachlichen Gründen nicht mehr erforderlich sei.
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Das habe die Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Instuts (FLI) sowie ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ergeben, begründete der Bundesrat die Ablehnung eines solchen Monitorings. Die Länderkammer wies zudem darauf hin, dass die übrigen Bekämpfungsmaßnahmen wie die Entfernung und unschädliche Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien, die Einhaltung der Verfütterungsverbote, die BSE-Untersuchung von verendeten sowie aus besonderem Anlass geschlachteten Rindern über 48 Monate und die Untersuchung von BSE-Verdachtsfällen beibehalten würden. Von den Untersuchungen wären in Deutschland jährlich 46.000 Rinder betroffen gewesen. Die daraus...


