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Geflügelhaltung

Niedersachsen: 1,70 Euro für ungekürzte Schnäbel

Niedersachsen stellt 28 Mio. Euro für Tierwohl-Programme bereit. Das Geld erhalten Landwirte, die bei Legehennen auf die Schnabelbehandlung
verzichten und Ferkel mit ungekürzten Schwänzen zur Mast aufstallen. Die Förderung ist auf 6000 Legehennen und 1000 Mastschweine pro Durchgang
begrenzt.

Veröffentlicht am
Für die Legehennen werden bestimmte Haltungsbedingungen vorgegeben, die zu einer Verbesserung des Tierwohls beitragen sollen: Mehr Platz, bessere Ausgestaltung des Stalles, gute Fütterung, Beschäftigungsmaterial sowie Nester und Sitzstangen. Zudem dürfen in den Ställen nur Tiere gehalten werden, bei denen keine Schnabelbehandlung vorgenommen wurde. Förderfähig sind Kosten, die dem Antragsteller durch die Einhaltung dieser über dem gesetzlichen Standard liegenden Haltungsbedingungen und für die erforderliche intensivere Tierbetreuung entstehen. Der Förderbetrag beträgt rund 1,70 Euro pro Henne.
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