QS: Antibiotikameldungen vervollständigen
Zum 1. Juli 2015 verlieren Geflügel haltende Betriebe die Lieferberechtigung in das QS-System, wenn in der QS-Antibiotikadatenbank keine Daten zur Abgabe von Antibiotika oder die Information zu nicht behandelten Quartalen/Herden für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 vorliegen.
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