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Geflügelhaltung

QS: Antibiotikameldungen vervollständigen

Zum 1. Juli 2015 verlieren Geflügel haltende Betriebe die Lieferberechtigung in das QS-System, wenn in der QS-Antibiotikadatenbank keine Daten zur Abgabe von Antibiotika oder die Information zu nicht behandelten Quartalen/Herden für den Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 vorliegen.

Veröffentlicht am
Damit wird die schon praktizierte Vorgehensweise der Sperrung von Betrieben wegen fehlender Informationen in der Antibiotikadatenbank aktualisiert. Das bedeutet, dass Betriebe, die zum 1. April 2015 gesperrt worden sind, für die aber für das 1. Halbjahr 2015 Daten in der Antibiotikadatenbank vorliegen, eine Lieferberechtigung erhalten.
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