Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
VTG-Mitgliederversammlung in Dornstadt

Flurneuordnung zwischen Ökologie und Ökonomie

Die Balance zwischen Ökologisierung und Nutzungsfreiheit stand im Fokus der Mitgliederversammlung des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften (VTG) in Baden-Württemberg am 21. Oktober 2015 in Dornstadt (Alb-Donau-Kreis). Die Optimierung der Agrarstrukturen, die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen einschließlich des Wegebaus bleiben von großer Bedeutung. Das Zusammenspiel zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus hängt wesentlich von der Entwicklung des Landes und der Flurordnung ab.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Vorstand des VTG und Diskussionsteilnehmer beim Gruppenfoto (von links): Andreas Schwarz MdL, Grüne; VTG-Präsident Thomas Tremmel; Dr. Friedrich Bullinger MdL, FDP; Wolfgang Reuther MdL, CDU; VTG-Vizepräsident Bürgermeister Jürgen Novak.
Vorstand des VTG und Diskussionsteilnehmer beim Gruppenfoto (von links): Andreas Schwarz MdL, Grüne; VTG-Präsident Thomas Tremmel; Dr. Friedrich Bullinger MdL, FDP; Wolfgang Reuther MdL, CDU; VTG-Vizepräsident Bürgermeister Jürgen Novak. Krehl
Artikel teilen:

Bereits VTG-Präsident Thomas Tremmel, Landwirt aus Bad Mergentheim, betonte bei der Eröffnung der Versammlung den weiteren Bedarf an Verfahren zur Flurneuordnung.

VTG-Mitgliederversammlung004 VTG-Präsident Thomas Tremmmel bei der Begrüßung zur Mitgliederversammlung am 21. Oktober 2015 in Dornstadt (Alb-Donau-Kreis). © Krehl

Der Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) kann in diesem Jahr auf eine zwanzigjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken.

  • Der VTG wurde im Juni 1994 gegründet.
  • Derzeit sind mehr als 350 Teilnehmergemeinschaften (TG) Mitglied.
  • Mehr als 250.000 Grundstückseigentümer sind landesweit an Flurneuordnungsverfahren beteiligt.

Eigentümer sollen Aufgaben selbst in die Hand nehmen


VTG-Mitgliederversammlung002 Viel Prominenz beim VTG: ALb-Donau-Kreisrätin Jutta Uhl (links), Präsident des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Luz Berendt (rechts) und Kreisvorsitzender und CDU-MdB Waldemar Westermayer (2. von rechts). © Krehl

Ziel der VTG-Gründung war und ist es, die Teilnehmergemeinschaften in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, sodass sie die im Flurneuordnungsrecht genannten Aufgaben selbst erledigen können. So übernimmt der VTG für die Teilnehmergemeinschaften

  1. das Rechnungs- und Kassenwesen sowie
  2. die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen in Flurneuordnungsverfahren. Beispiele sind der Bau und die Erhaltung landwirtschaftlicher Wege und Gewässer.
  3. Zudem übernimmt der VTG für interessierte Gemeinden nach Abschluss der Flurneuordnungsverfahren die weitere Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen.


Lebhafte Podiumsdiskussion

In der Podiumsdiskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen am Vormittag wurden zahlreiche, für die Teilnehmergemeinschaften aktuelle Themenbereiche angesprochen. Sie stand unter der Frage "Was soll nach der Landtagswahl 2016 im Koalitionsvertrag zur Flurneuordnung und Landentwicklung stehen?" Auf dem Podium mit dabei waren:

  1. Wolfgang Reuther MdL, CDU
  2. Andreas Schwarz MdL, Grüne, und
  3. Dr. Friedrich Bullinger MdL, FDP.
  4. Thomas Reusch-Frey MdL, SPD, musste kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen absagen.

Beim ländlichen Wegebau ging es unter anderem um dessen Bedeutung für die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirtschaft. Die Vertreter der Landtagsfraktionen bekannten sich zu der Forderung aus der Praxis, zumindest Haupterschließungswege breiter und tragfähiger als bisher auszubauen.

VTG-Mitgliederversammlung003 Blick in den hellen Saal des Kultur- und Sporttreffs in Dornstadt; vorne die Vertreter der Landtagsfraktionen, die sich auf dem Podium den Fragen des Publikums stellten. © Krehl


Die Abgeordneten gaben sich hinsichtlich der Weiterentwicklung des Personals in der Flurbereinigungsverwaltung aufgeschlossen. Das gilt ebenso für die finanzielle Ausstattung zur Abwicklung der Flurneuordnungsverfahren.

Ökologisierung in den Vordergrund gerückt

Die Ökologisierung ist in der Flurneuordnung seit der letzten Landtagswahl in den Vordergrund gerückt. Die Förderung hängt von der Höhe des sogenannten 'Ökologischen Mehrwertes' ab.

Allerdings befürchten viele Grundstückseigentümer, die im Flurneuordnungsrecht verankerte Privatnützigkeit würde zunehmend nicht mehr gegeben sein. Die Privatnützigkeit ist danach gegeben, wenn die Grundstückseigentümer durch das Flurneuordnungsverfahren einen Vorteil haben, wenn sich also beispielsweise für Landwirte die Arbeits- und Produktionsbedingungen verbessern.

Wenn sich die Strukturen im ländlichen Raum dagegen nicht mehr im Sinne des Flurneuordnungsrechtes verbessern, wäre dies nicht nur zum Nachteil des ländlichen Raumes, sondern laufe gleichzeitig dem Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft und damit der Ökologisierung entgegen. So stand die Balance zwischen Privatnützigkeit und Freiheit der Eigentumsnutzung sowie den Forderungen nach ökologischem Mehrwert im Zentrum der Diskussion.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.