Flurneuordnung zwischen Ökologie und Ökonomie
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Bereits VTG-Präsident Thomas Tremmel, Landwirt aus Bad Mergentheim, betonte bei der Eröffnung der Versammlung den weiteren Bedarf an Verfahren zur Flurneuordnung.
Der Verband der Teilnehmergemeinschaften (VTG) kann in diesem Jahr auf eine zwanzigjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken.
- Der VTG wurde im Juni 1994 gegründet.
- Derzeit sind mehr als 350 Teilnehmergemeinschaften (TG) Mitglied.
- Mehr als 250.000 Grundstückseigentümer sind landesweit an Flurneuordnungsverfahren beteiligt.
Eigentümer sollen Aufgaben selbst in die Hand nehmen
Ziel der VTG-Gründung war und ist es, die Teilnehmergemeinschaften in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, sodass sie die im Flurneuordnungsrecht genannten Aufgaben selbst erledigen können. So übernimmt der VTG für die Teilnehmergemeinschaften
- das Rechnungs- und Kassenwesen sowie
- die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen in Flurneuordnungsverfahren. Beispiele sind der Bau und die Erhaltung landwirtschaftlicher Wege und Gewässer.
- Zudem übernimmt der VTG für interessierte Gemeinden nach Abschluss der Flurneuordnungsverfahren die weitere Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen.
Lebhafte Podiumsdiskussion
In der Podiumsdiskussion mit Vertretern der Landtagsfraktionen am Vormittag wurden zahlreiche, für die Teilnehmergemeinschaften aktuelle Themenbereiche angesprochen. Sie stand unter der Frage "Was soll nach der Landtagswahl 2016 im Koalitionsvertrag zur Flurneuordnung und Landentwicklung stehen?" Auf dem Podium mit dabei waren:
- Wolfgang Reuther MdL, CDU
- Andreas Schwarz MdL, Grüne, und
- Dr. Friedrich Bullinger MdL, FDP.
- Thomas Reusch-Frey MdL, SPD, musste kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen absagen.
Beim ländlichen Wegebau ging es unter anderem um dessen Bedeutung für die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Land- und Forstwirtschaft. Die Vertreter der Landtagsfraktionen bekannten sich zu der Forderung aus der Praxis, zumindest Haupterschließungswege breiter und tragfähiger als bisher auszubauen.
Die Abgeordneten gaben sich hinsichtlich der Weiterentwicklung des Personals in der Flurbereinigungsverwaltung aufgeschlossen. Das gilt ebenso für die finanzielle Ausstattung zur Abwicklung der Flurneuordnungsverfahren.
Ökologisierung in den Vordergrund gerückt
Die Ökologisierung ist in der Flurneuordnung seit der letzten Landtagswahl in den Vordergrund gerückt. Die Förderung hängt von der Höhe des sogenannten 'Ökologischen Mehrwertes' ab.
Allerdings befürchten viele Grundstückseigentümer, die im Flurneuordnungsrecht verankerte Privatnützigkeit würde zunehmend nicht mehr gegeben sein. Die Privatnützigkeit ist danach gegeben, wenn die Grundstückseigentümer durch das Flurneuordnungsverfahren einen Vorteil haben, wenn sich also beispielsweise für Landwirte die Arbeits- und Produktionsbedingungen verbessern.
Wenn sich die Strukturen im ländlichen Raum dagegen nicht mehr im Sinne des Flurneuordnungsrechtes verbessern, wäre dies nicht nur zum Nachteil des ländlichen Raumes, sondern laufe gleichzeitig dem Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft und damit der Ökologisierung entgegen. So stand die Balance zwischen Privatnützigkeit und Freiheit der Eigentumsnutzung sowie den Forderungen nach ökologischem Mehrwert im Zentrum der Diskussion.
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