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Genehmigung von Stallanlagen

Neues UVP-Gesetz tritt in Kraft

Damit große Tierhaltungsanlagen in Zukunft genehmigt werden können, müssen strengere Auflagen als bisher erfüllt werden. Am Freitag vergangener Woche stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Das melden jetzt mehrere Medien.
 

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Mit dem neu gefassten UVP-Gesetz werden bislang mögliche Umgehungen über die sogenannte "Salami-Taktik" aus dem Weg geräumt. Bis jetzt konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie die Großanlage in mehrere kleine Vorhaben unterteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit der neuen Regelung wird jetzt klargestellt, dass mehrere kleine Anlagen eine Großanlage ergeben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Beteiligung nötig macht.

Bundesumweltministerin Hendricks macht darin "einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürger aus, wenn es um neue Großställe geht". Folgeschritte müssten nun folgen.

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