Brüssel schützt Gemüse von der Insel Reichenau
Salat, Gurken, Feldsalat und Tomaten von der Insel Reichenau sind in der Europäischen Union künftig vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Die EU-Kommission nahm die vier Gemüsearten im Februar in die Liste der geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) auf.
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Als g.g.A. geschützt werden Produkte, bei denen es zwischen mindestens einer der Produktionsstufen - der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - und dem Herkunfts-gebiet eine Verbindung gibt; alternativ dazu kann es sich um ein Erzeugnis mit besonderem Renommee handeln. Die Brüsseler Behörde ergänzte die Liste der g.g.A. ferner durch die italienische Brotspezialität "Pane di Matera". Ebenfalls aus Italien stammt das Fischgericht "Tinca Gobba Dorata del Pianalto di Poirino", das die Kommission als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eintrug. Bei g.U. müssen alle Produktionsstufen, das heißt die Erzeugung, die Verarbeitung und die Herstellung des jeweiligen Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem aner-kannten...