Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Runder Tisch Insektenschutz

Nur mit den Bauern und nicht über gesetzliche Auflagen

Der Runde Tisch „Landwirtschaft und Insektenschutz" von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner wäre aus Sicht des DBV-Umweltbeauftragten und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, sinnvoller vor der Verabschiedung des Aktionsprogramms Insektenschutz durchgeführt worden, um im Dialog geeignete Maßnahmen zum dringend notwendigen Schutz von Insekten in kooperativer Weise auf den Weg zu bringen. So habe der Termin in erster Linie der Verkündung gedient, bei dem die Mängel des Programms offensichtlich wurden, erklärte Hartelt am 12. September 2019 anlässlich des zweiten Runden Tisches im BMEL

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Auf deutliche Kritik stößt bei den Landwirten, dass die Bundesregierung im Insektenschutzprogramm im Bereich der Landwirtschaft vornehmlich auf Verbote setze, während andere Gefährdungsursachen, wie zum Beispiel Verkehr, Flächenverbrauch oder Windräder, entweder ausgeklammert würden oder nur Appelle und Wettbewerbe vorgesehen seien. „Die im Insektenschutzprogramm angekündigten Fördermaßnahmen für Landwirte stehen in keinem Verhältnis zu den immensen Vermögens- und Ertragsverlusten, die durch die verschiedenen Auflagen drohen“, so Hartelt.

Immenser Vertrauensverlust

Nicht absehbar sind nach Auffassung von Präsident Hartelt die Folgen des Vertrauensverlustes in den Naturschutz. Den Landwirten sei bei Ausweisung, beispielsweise der FFH-Gebiete, versprochen worden, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft könne uneingeschränkt fortgeführt werden und man setze auf Vertragsnaturschutz. In Anbetracht dessen werde das weitgehende Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten von den Landwirten als Wortbruch empfunden. Mit einem gesetzlichen Biotopschutz auf Wirtschaftsflächen wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen würden zudem die Landwirte bestraft, die seit Jahren einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz leisten und diese Flächen pflegen.

„Das unausgewogene Verhältnis zwischen gesetzlichen Auflagen und Förderung im Aktionsprogramm konterkariert die vielfältigen Initiativen zum Insektenschutz und für die gesamte Biodiversität, die in der Fläche zunehmend im Dialog zwischen Landwirten und Naturschützern gedeihen“, betonte Hartelt. Auf Basis einer dringend notwendigen Folgenabschätzung zu dem Aktionsprogramm Insektenschutz müsse der Kooperation ausdrücklich Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt werden, äußerte Hartelt die Erwartung an die Parlamentarier im Bundestag sowie an die Bundesländer.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.