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Dürreversicherungen

Steuersatz gesenkt

Der bereits seit längerem in Aussicht gestellte ermäßigte Steuersatz für Dürreversicherungen ist am 12. Februar vom Finanzausschuss des Bundestages beschlossen worden.
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Danach wurde die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 umgehend auf 0,03 Prozent abgesenkt. Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren. Die Vergünstigung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Somit profitieren davon auch Versicherungsnehmer, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben.
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