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Frist beachten - 30. September

Abgabe Agrardieselantrag

Spätestens am 30. September 2020 müssen die Agrardieselanträge für das Jahr 2019 beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen.
Veröffentlicht am
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Rueß
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Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, bei der nicht der Poststempel zählt, sondern der Eingang beim Hauptzollamt.

Achtung: Nach elektronischer Übermittlung des Online-Antrags, wird automatisiert ein komprimierter Antrag erzeugt. Dieser muss ausgedruckt und unterschrieben dem zuständigen Hauptzollamt übersandt werden. Die elektronische Übermittlung des Online-Antrags allein ist nicht ausreichend. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der elektronisch übermittelte Antrag gelöscht, wenn der komprimierte Antrag nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Absenden des Online-Antrags beim zuständigen Hauptzollamt eingeht.

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