Neues Förderprogramm für kommunale Blühflächen
Ministerium hat ein neues Förderprogramm mit 7,5 Millionen Euro für Blühflächen und Biodiversitätspfaden für Kommunen aufgelegt. Damit sollen Kommunen unterstützt werden, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins im Land leisten.
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„Wir freuen uns, mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Kommunen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenanreiz zur Schaffung von Blühflächen und Biodiversitätspfaden in ihrem Gemeindegebiet bieten zu können und somit die Biodiversität in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am 26. Oktober in Stuttgart.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg. Daneben soll mit dem Förderprogramm die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt und ein Beitrag zur Umweltbildung, Naturerfahrung, Erholung sowie zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft geleistet werden. „Die Kommunen engagieren sich auf vielfältige Weise für die Biodiversität und die Stärkung des Biodiversitätsbewusstseins in der Bevölkerung. Mit dem neuen Förderprogramm soll diese Arbeit unterstützt werden“, erklärte der Minister.
Zum Förderverfahren sind ausschließlich Kommunen zugelassen. Die Antragsfrist für das Einreichen von Förderanträgen für Blühflächen und Biodiversitätspfade auf kommunalen Flächen für das Antragsjahr 2020 endet am 30. November 2020. Für das Antragsjahr 2021 endet die Antragsfrist für Blühflächen am 30. Juni 2021 und für Biodiversitätspfade am 28. Februar 2021.
Unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit sind feste Fördersätze pro angelegter Blühfläche und 55.000 Euro pro Biodiversitätspfad vorgesehen, wobei je Stadt- und Landkreis in der Regel nur ein Biodiversitätspfad gefördert werden kann. Die interkommunale Zusammenarbeit wird bei Biodiversitätspfaden ausdrücklich begrüßt.
Die Rahmenbedingungen
Blühflächen: Blühflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) aufweisen. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-) Blühflächen mit Mindestflächengrößen von je 0,1 ha bestehen. Es werden folgende Maßnahmentypen gefördert:
1. Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Verwendung von gebietsheimischem und standorttypischem Saatgut,
- Verzicht zur Nutzung der Fläche,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
2. Extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- maximal zweischürige Mahd mit Abfuhr,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensiver Bewirtschaftung unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Aufwertung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut, regionalem Heudrusch oder durch Mähgutübertragung,
- extensive Bewirtschaftung,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
4. Anlage von Altgrasstreifen oder -inseln auf Dauergrünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Anlage von über- oder mehrjährige Altgrasstreifen oder -inseln auf mindestens 5 Prozent und höchstens 20 Prozent des Dauergrünlandschlages,
- kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
- mindestens fünf Meter breite Streifen oder Inseln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre
Biodiversitätspfade: Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens 2 und maximal 8 Kilometern haben und über mindestens 4 und höchstens 16 Stationen mit Schau- bzw. Informationstafeln oder interaktiven Elementen verfügen. An den Stationen müssen Schau- und Informationstafeln oder interaktive Elemente angebracht werden, die dazu geeignet sind, fachlich fundierte Informationen zu heimischen Arten und Lebensräumen sowie Möglichkeiten zu deren Erhalt und Förderung zu vermitteln. Biodiversitätspfade müssen zudem biodiversitätssteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Brachen, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Anlage von Altgrasstreifen auf Grünlandflächen oder sonstige fachlich geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Gras-Kraut-Säumen entlang von Waldaußen- oder Waldinnenrändern, beinhalten.
Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Herstellung der begleitenden biodiversitätssteigernden Maßnahmen sollen der Fachplan Landesweiter Biotopverbund, vorhandene Biotopverbundpläne sowie der Generalwildwegeplan berücksichtigt werden. Der Fördersatz je Biodiversitätspfad beträgt einmalig 55.000 Euro. Je Stadt- und Landkreis soll maximal ein Biodiversitätspfad gefördert werden.
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