Auszahlung gestartet
Die Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für Betriebe in den Sektoren, die von den Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine besonders betroffenen sind ist diese Woche gestartet.
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Insgesamt stehen 180 Millionen Euro für die Anpassungsbeihilfe und das zweite Hilfsprogramm, ein Kleinbeihilfeprogramm, zur Verfügung. Im ersten Schritt werden 41.913 landwirtschaftliche Unternehmen eine Anpassungsbeihilfe in Höhe von 134.868.723,27 Euro erhalten. Die restlichen Mittel sind für das Kleinbeihilfeprogramm vorgesehen, das derzeit finalisiert wird. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist für das zweite Programm eine Antragstellung erforderlich. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen.
Sowohl die Anpassungsbeihilfe als auch das Kleinbeihilfeprogramm sind auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Rund 3800 Unternehmen werden jetzt eine Anpassungsbeihilfe in Höhe des Maximalbetrags erhalten.
Die Anpassungsbeihilfe wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ausgezahlt. Sie ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Dadurch können der Kreis der berechtigten Betriebe eindeutig bestimmt und die Gelder ohne Antragsverfahren ausgezahlt werden.
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