Stoffstrombilanz ab 20 Hektar
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht zum Erstellen einer Stoffstrombilanz für alle Betriebe ab 20 Hektar. Früher musste ein Betrieb mehr als 50 GVE aufweisen, um unter die Pflicht zu fallen. Eine Stoffstrombilanz ist auch von allen Betrieben fällig, die Wirtschaftsdünger aufnehmen. Es kann ratsam sein, die Nährstoffgehalte an N und P von Düngern und Futtermitteln übers Jahr genau im Auge zu behalten. In der Bilanz werden alle wesentlichen Nährstoffe, die den Betrieb betreten, gegen jene aufgerechnet, die den Betrieb verlassen. Die Bilanz wird auf www.duengung-bw.de nach Anmeldung erstellt.
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