Neuer „Leitfaden Stickstoffeinträge“ verhindert Geflügel- und Schweinestallbauten
Schweinehalter üben Kritik an geplanter, bundeseinheitlicher Rechtsgrundlage: UBA-Berechnung 200 % zu hoch – 50.000 € Kosten für Sonderfallprüfung pro Betrieb – ausufernder Bürokratismus statt Verwaltungsvereinfachung – 80 % der Geflügel und Schweine haltenden Betriebe betroffen – „Chefsache“ für Umwelt- und Agrarminister – Grundlagen wie z.B. Abschneidekriterium, Beurteilungswert und Zuschlagswerte wissenschaftlich nicht haltbar.
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Zukünftig sollen nicht nur die Stickstoff-Emissionen, sondern zusätzlich auch der mögliche Eintrag in alle benachbarten Biotope und Ökosysteme im 1 Kilometer-Umkreis für die Erteilung einer Baugenehmigung relevant sein, darauf weist die ISN – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. aus Damme hin. Dies verursache jedoch nur zusätzlichen Aufwand, Bürokratie und Kosten, weil die nationale Umsetzung die EU-Vorgaben wieder einmal bei weitem unangemessen übertreffe. Auf europäischer Ebene bildet die sogenannte NEC-Richtlinie aus dem Jahr 2001 die Rechtsgrundlage dafür. Die europäische Richtlinie verpflichtet die einzelnen Mitgliedsstaaten lediglich, nationale Höchstmengen für die Ammoniakemission festzulegen. Wobei in den...