FIONA – Antragstellung startet Mitte März
Am Dienstag, 12. März, startet in Baden-Württemberg mit FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2024.
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Die Anmeldung in FIONA 2024 erfolgt über die bekannte Startseite www.fiona-antrag.de. Für den Zugang zu FIONA wird die Registriernummer sowie eine PIN, die identisch mit der PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist, benötigt. Eine neue PIN kann bei Bedarf über den Online-Erneuerungsantrag über die FIONA-Startseite beantragt werden.
Nach der Anmeldung in FIONA sind die Stammdaten zu bestätigen. Im Vorjahr beantragte beziehungsweise korrigierte Schläge können für 2024 mittels Mausklick auf die Schaltfläche ‚Daten zur Bearbeitung holen‘ übernommen werden. Sie sind somit im FIONA-GIS und im FIONA-Flächenverzeichnis (FLV) verfügbar. Besonderes Augenmerk sollte auf die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Schläge/Teilschläge an die tatsächliche Flächenbewirtschaftung 2024 gelegt werden. Bei Ackerflächen müssen die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind im Flächenverzeichnis (FLV) bei den jeweiligen Schlägen/Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind zu digitalisieren und zu bearbeiten. Abgegebene Flächen sind entsprechend zu löschen.
Flächen in anderen Bundesländern
Verschiedene FIONA-GIS-Kartenebenen wurden für das Antragsjahr 2024 aktualisiert. Für Gras-Leguminosen-Gemische, bei denen die Leguminosen überwiegen, lautet der neue Nutzcode 434.
Für den Fall, dass Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften werden, ist die fristgerechte grafische Erfassung dieser Flächen mit Flächenangaben, wie z. B. den im jeweiligen Land geltenden Nutzungscodes, den Codes für Öko-Regelungen sowie für die Konditionalität im Antragssystem des jeweiligen Bundeslandes, Voraussetzung für die Prämiengewährung.
Die Fördermaßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Antrag 2024 beantragt werden können, sind im Merkblatt "Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag – GA 2024" sowie in den "Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2024" ausführlich beschrieben.
Antragsfrist: 15. Mai 2024
Direkt nach der Einreichung des Antrags wird mittels Eingangsbestätigung über den erfolgreichen Eingang des Antrags in der Verwaltung informiert. Die Eingangsbestätigung ist auch in der FIONA-Dokumentenablage hinterlegt. Zusätzlich wird der Eingang des Antrags bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt.
Nach dem elektronischen Einreichen eines Antrags ist eine weitere Bearbeitung unmittelbar möglich. Der zuletzt eingereichte Antrag ist für die Auszahlung maßgeblich.
Für bestimmte Fördermaßnahmen sind Nachweise einzureichen. Die erforderlichen Nachweise werden in der Eingangsbestätigung unter Ziffer 6 und auf der neuen Navigationsseite ‚Nachweise hochladen‘ aufgelistet. Dort ist auch der späteste Termin genannt bis zum dem der jeweilige Nachweis einzureichen ist. Die Nachweise sind in FIONA 2024 als jpg- oder pdf-Dokument elektronisch hochzuladen. Im FIONA-Navigationsbaum unter ‚Prüfen&Fehlerprotokoll‘ wird zusätzlich auf die noch einzureichenden Nachweise hingewiesen.
Was kommt?
In diesem Jahr führt Baden-Württemberg eine App für die Antragsstellerinnen und Antragssteller ein, mit der im Rahmen des Flächenüberwachungssystems georeferenzierte Fotos erstellt und eingereicht werden können. Die Profil-App BW wird voraussichtlich ab Mai 2024 im Play Store bzw. App Store zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen folgen.
Hilfe nötig?
Für fachliche Fragen zur Antragstellung über FIONA kann die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde kontaktiert werden. Bei technischen Fragen (z.B. Erreichbarkeit von FIONA, Browsereinstellungen usw.) ist der FIONA-Benutzerservice unter Tel. 07154/9598-350 oder E-Mail: benutzerservice-fiona@lgl.bwl.de. Die Kontaktzeiten stehen unter www.fiona-antrag.de.
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