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Jahressteuergesetz 2024

Referentenentwurf birgt große Enttäuschung

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt. Die aktuell geplanten Steueranpassungen erweisen sich für die Landwirtschaft als Enttäuschung.

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Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 entspricht aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, nicht im Ansatz den gemachten politischen Zusagen für eine Entlastung für die Landwirtschaft: „Aus Sicht der Landwirtschaft darf es nicht bei diesem steuerrechtlichen Placebo bleiben. Hier muss noch massiv nachgebessert werden. Insbesondere muss endlich die Möglichkeit für eine steuerfreie Risikorücklage realisiert werden.“

Befristung bei der Tarifglättung

Der Verband weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Tarifglättung nicht entfristet, sondern um zwei weitere Betrachtungszeiträume für sechs Jahre verlängert werden soll. Diese sei noch dazu nicht für jede Rechtsform anwendbar, obwohl auch juristische Personen den natur- und marktbedingten Gewinnschwankungen ausgesetzt sind. Von einem kurzfristigen gleichwertigen und angemessenen Ausgleich für die beschlossene Steuererhöhung beim Agrardiesel kann keine Rede sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft bleibt damit nach wie vor massiv geschwächt. Weitere steuerliche Entlastungsmaßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe enthalte der Gesetzentwurf nicht – obwohl in den vergangenen Wochen deutlich mehr Zusagen gemacht wurden.

Ebenso inakzeptabel sei die geplante weitere Absenkung des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Betriebe von 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent für das Kalenderjahr 2024.

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