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Bundesregierung

Scholz beantragt Vertrauensfrage

Um den Weg für vorgezogene Bundestagswahlen frei zu machen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz heute bei der Bundestagspräsidentin die Vertrauensfrage beantragt. 

von Redaktion erschienen am 11.12.2024
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„Soeben habe ich eine Abstimmung nach Artikel 68 des Grundgesetzes bei der Bundestagspräsidentin beantragt. Damit möchte ich den Weg für vorgezogene Bundestagswahlen frei machen. Meinen Antrag werde ich am kommenden Montag im Deutschen Bundestag ausführlich begründen“, lauteten die Worte von Bundeskanzler Olaf Scholz, die er heute vor dem Bundestag sprach. Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat.

Auflösung und Neuwahlen

Die Abstimmung über die Vertrauensfrage findet am Montag, dem 16. Dezember 2024, um 13 Uhr im Deutschen Bundestag statt. Es wird erwartet, dass der Bundeskanzler nicht mehr von der Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen ausgesprochen bekommt. Sollte dies der Fall sein, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, um den Weg für eine Neuwahl freizumachen. Der Termin für die Neuwahlen ist auf den 23. Februar 2025 terminiert. Die aktuelle Bundesregierung bleibt bis zur Konstituierung des neuen Bundestages im Amt und ist voll handlungsfähig. Nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags arbeitet sie geschäftsführend weiter, bis eine neue Regierung gebildet wird.

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