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Forstliche Förderung in Baden-Württemberg

Angepasste Unterstützung für unsere Wälder

Um die Zukunft der Wälder angesichts des Klimawandels und anderer Herausforderungen zu sichern, spielt die forstliche Förderung für den Wald im Land eine entscheidende Rolle. Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung erleichtert die Prozesse ungemein.

von Benjamin Dudschuß, Regierungspräsidium Freiburg Quelle RP Freiburg erschienen am 06.08.2025
Die Förster sind im Wald zunehmend digital unterwegs. Gut, wenn es einen Netzempfang gibt. So lassen sich die Daten vor Ort direkt einstellen und nachschauen. © Carla Ott/Benjamin Dudschuß/RPFreiburg
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Baden-Württembergs Wälder sind das Rückgrat unserer Natur und wichtiger Wirtschaftsfaktor. Doch Dürre, Hitze, Starkregen und Schädlinge bereiten ihnen anhaltend Probleme. Waldbesitzende müssen zunehmend kostspielige und aufwändige Maßnahmen ergreifen, um den Folgen der sich häufenden Extremwetterereignisse im Wald begegnen zu können. Mit der Digitalisierung des Antragswesens, neuen Formularen und angepassten Fördersätzen wurden jüngst wichtige Neuerungen umgesetzt, welche alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer betreffen.

Digitalisierung nimmt Fahrt auf

Effizienz und Nutzerfreundlichkeit steigen: Die Landesforstverwaltung in Baden-Württemberg treibt die Digitalisierung im Förderwesen voran. Seit dem 1. Januar 2025 ist eine teildigitalisierte Förderabwicklung für die nationalen Förderbereiche Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW), Privatwald (Betreuung) und Körperschaftswald (Mehrbelastungsausgleich) in Kraft. Diese Umstellung ermöglicht den digitalen Austausch von Antragsunterlagen, was zu erheblichen Zeit-, CO2- und Kostenersparnissen führt, da Ausdrucken, Kuvertieren und Postversand entfallen. Dies reduziert nicht nur die „gefühlte Bürokratie“ für alle Beteiligten, sondern entspricht auch den Erwartungen anwenderfreundlicher, volldigitaler Verfahren aus anderen Lebensbereichen.

Für Waldbesitzende bedeutet dies, dass Förderanträge im Bereich der nachhaltigen Waldwirtschaft künftig papierlos gestellt und positive Bescheide digital per E-Mail empfangen werden können. Alle neuen Förderanträge in den genannten nationalen Bereichen müssen zudem digital durch die Forstämter der Landkreise (Untere Forstbehörden) über die Fördersoftware des Landes erfasst und angelegt werden. Der gesamte Schriftverkehr zwischen den unteren Forstbehörden (UFB) und dem Regierungspräsidium Freiburg (RPF) erfolgt in diesen Bereichen nun digital. Der Austausch zwischen Antragstellenden und den UFBen ist ebenfalls digital möglich und erwünscht, kann bis zur vollständigen Einführung eines volldigitalisierten Antragsverfahrens jedoch weiterhin in Papierform erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass für alle EU-kofinanzierten Fördermaßnahmen (wie Bodenschutzkalkung, Gemeinschaftswälder, Infrastruktur, Waldbiotope und Mountainbike-Single-Trails) aufgrund der einschlägigen EU-Vorschriften weiterhin eine Abwicklung der Förderung in Papierform gilt. Förder- und Zahlanträge sind in diesen Fällen wie bisher postalisch von den Antragstellenden über die UFBen an das RPF weiterzuleiten.

Erhöhte Fördersätze und neue Antragsformulare

Eine weitere für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erfreuliche Nachricht dürfte die zum Teil deutliche Anhebung der Fördersätze für Pflanzgut, Pflanzung und Wuchshüllen im Bereich der Wiederbewaldungsmaßnahmen sein. Je nach Forstbetriebsgröße und Laubholzanteil der Wiederaufforstungsfläche wurde der pauschale Fördersatz je Pflanze um 40 bis 60 Cent angehoben. Bei Wuchshüllen entspricht die Erhöhung um 1,50 Euro beziehungsweise 1,70 Euro je Wuchshülle sogar einer Verdoppelung der Fördersätze. Seit 1. Januar 2024 ist die Verwendung von plastikfreien Wuchshüllen im Wald obligatorisch. Da diese jedoch zumeist teurer als konventionelle Wuchshüllen sind, kommt die Forstliche Förderung hier den Waldbesitzenden entgegen.

Im Zuge der Digitalisierung wurden neue Förderantragsformulare für die Nachhaltige Waldwirtschaft eingeführt. Diese beinhalten die aktualisierten Fördersätze und sind auf den neuen digitalen Fördergeschäftsprozess abgestimmt. Die überarbeiteten Formulare sowie Merkblätter mit den aktuellen Fördersätzen und wichtigen Hinweisen zu den einzelnen Fördertatbeständen sind im Internet auf dem Förderwegweiser des Landes eingestellt und abrufbar.

Was ist aktuell förderfähig?

Die forstliche Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung unserer Wälder. Prinzipiell können alle privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Förderanträge stellen. Alle Fördermaßnahmen zur Erstaufforstung, naturnahen Waldbewirtschaftung sowie zur Förderung der Schutz- und Erholungsfunktion im Wald sind in diesem Jahr freigegeben. Im Bereich des Waldnaturschutzes sind spezifisch die Erhaltung von Habitatbaumgruppen, die Entwicklung von Auerhuhn-Lebensräumen sowie die Neuanlage und Erweiterung von Waldbiotopen förderfähig.

Besonders stark nachgefragt und auch im laufenden Jahr weiterhin gefördert werden einzelne „Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen“. Hierzu zählt vor allem die Wiederbewaldung und damit verbundene Maßnahmen wie Pflanzung, Etablierung vorhandener Naturverjüngung, Kultursicherung und Wuchshüllen. Ausgenommen davon ist derzeit die Bewässerung. Borkenkäfermonitoring wird in 2025 nicht nur im Klein-Privatwald bis 200 Hektar gefördert. Bis spätestens 15. Oktober 2025 können nun auch Körperschaften und Privatwaldbesitzende größer 200 ha Anträge auf Förderung zur „Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden“ bei ihrer zuständigen UFB stellen. Ebenso wird die Anlage von Holzlagerplätzen und der Transport und die Lagerung von Schadholz im Privatwald bis 200 ha unterstützt.

Ihr Weg zur Förderung

Für eine umfassende und kompetente Beratung zu den aktuellen Förderprogrammen, deren Zuwendungsvoraussetzungen sowie zu Durchführungshinweisen stehen Ihnen die Forstämter der Landkreise (UFBen) als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der forstlichen Förderung – eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Holznutzung unserer Wälder im Ländle.

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