Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken
KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden. Werden die Eier nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist von zwölf Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet, wird KAT kontrollieren, ob die Hennen wieder im Freien gehalten werden.
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