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Meldepflicht bei Aufstallungsgebot: KAT schließt Gesetzeslücken

KAT-Mitgliedsbetriebe mit Freiland- und Biohaltung müssen zukünftig regionale Aufstallungsgebote an KAT melden. Werden die Eier nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist von zwölf Wochen weiterhin als Freilandeier vermarktet, wird KAT kontrollieren, ob die Hennen wieder im Freien gehalten werden.

Veröffentlicht am
Das Beispiel der Firma Landkost-Ei hat gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen willkürlich interpretiert werden können. Besteht ein regionales Aufstallungsgebot, dürfen Eier bis zu zwölf Wochen weiterhin als Eier aus Freilandhaltung vermarktet werden, auch wenn die Legehennen während dieser Beschränkungen keinen Zugang zum Freiland haben. Nach den zwölf Wochen müssen die Tiere wieder Zugang zur Außenfläche haben, wenn die Eier weiterhin als Freilandeier vermarktet werden. Wie lange die Tiere wieder Zugang zum Auslauf im Freien haben müssen, bevor die Übergangsfrist erneut beginnen kann, ist gesetzlich jedoch nicht geregelt. Bei Landkost Ei hatten die Tiere zwischendurch lediglich drei bis fünf Tage Zugang zur Außenfläche gehabt. Das...
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