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Neue Bewertungskriterien für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln

Europäisches Parlament stimmt Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutz- Mitteln am 13. Januar 2009 zu. Die Bewertung der Wirkstoffe erfolgt weiterhin grundsätzlich auf Basis einer Risikobewertung. Für einige als besonders gravierend eingestuften gesundheitsrelevanten Eigenschaften wurde jedoch ein Bewertungsansatz gewählt, der gefahrenbasiert ist, der aber auch risikobasierte Elemente enthält (sogenannte "Ausschluss-Kriterien"). Im Umweltbereich wurden ebenfalls einige Ausschluss-Kriterien festgelegt.

Veröffentlicht am
Auch bislang unterliegen Pflanzenschutzmittel in Deutschland bereits einem strengen Zulassungsverfahren. Von der Zulassungsbehörde können die Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, deren Wirkstoffe in einer Positivliste auf EU-Ebene (Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG) aufgeführt sind. Die EU-Verordnung sieht vor, dass die neuen Bewertungskriterien dann anzuwenden sind, wenn auf EU-Ebene die derzeit bestehende Zulassung des Wirkstoffes endet. Dies wird bei vielen der potenziell betroffenen Wirkstoffe in acht, neun oder zehn Jahren der Fall sein, da sie bis dahin noch Zulassungen aufgrund der aktuell gültigen Richtlinie 91/414/EWG besitzen. Im Folgenden werden die voraussichtlich von den Kriterien in Deutschland betroffenen Wirkstoffe und...
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