Neue Bewertungskriterien für Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln
Europäisches Parlament stimmt Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutz- Mitteln am 13. Januar 2009 zu. Die Bewertung der Wirkstoffe erfolgt weiterhin grundsätzlich auf Basis einer Risikobewertung. Für einige als besonders gravierend eingestuften gesundheitsrelevanten Eigenschaften wurde jedoch ein Bewertungsansatz gewählt, der gefahrenbasiert ist, der aber auch risikobasierte Elemente enthält (sogenannte "Ausschluss-Kriterien"). Im Umweltbereich wurden ebenfalls einige Ausschluss-Kriterien festgelegt.
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