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Markteinführung von B7 kann sofort beginnen

Mit Veröffentlichung der geänderten 10. Verordnung zur Kennzeichnung der Qualität von Kraftstoffen (10. BImSchV) kann die deutschlandweite Markteinführung von Dieselkraftstoff mit einem Biodieselanteil von maximal 7 Vol. % beginnen. Erkennbar ist die neue Dieselkraftstoffqualität durch die Auszeichnung an der Zapfsäule: DIN 51628.

Veröffentlicht am
Die UFOP begrüßt, dass nunmehr die ordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, den Absatz von Biodiesel durch die Beimischung zu Dieselkraftstoff von 5 auf 7 Vol. % zu erhöhen. Das Absatzpotenzial für Biodiesel für den Zumischmarkt erhöht sich damit nach Schätzungen der UFOP von ca. 1,5 auf 2,1 Mio. Tonnen. Angesichts der zunehmend öffentlich geführten Diskussion über die nachhaltige Produktion von Rohstoffen für die Biokraftstoffverwendung geht die UFOP davon aus, dass die Mineralölgesellschaften ausschließlich Rapsölmethylester nachfragen werden. Raps aus heimischem bzw. europäischem Anbau erfüllt die Anforderungen an eine nachhaltige Rohstoffproduktion. Biodiesel aus Raps erfüllt darüber hinaus aufgrund seiner naturgegebenen...
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