Markteinführung von B7 kann sofort beginnen
Mit Veröffentlichung der geänderten 10. Verordnung zur Kennzeichnung der Qualität von Kraftstoffen (10. BImSchV) kann die deutschlandweite Markteinführung von Dieselkraftstoff mit einem Biodieselanteil von maximal 7 Vol. % beginnen. Erkennbar ist die neue Dieselkraftstoffqualität durch die Auszeichnung an der Zapfsäule: DIN 51628.
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