Jahresmeldung Unfallversicherung
Bis 16. Februar
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Wichtig für Arbeitgeber: Zum 1. Januar 2016 wurde das maschinelle Meldeverfahren für Unfallversicherungsdaten von Arbeitnehmern geändert. Diese sind nun nicht mehr wie bisher Teil der jährlichen Entgeltmeldung, sondern müssen jetzt zusätzlich gesondert mit der neuen „UV-Jahresmeldung" bis zum 16. Februar für das vergangene Kalenderjahr an die Krankenkasse des Beschäftigten gemeldet werden. Bei Arbeitnehmern, die über die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, gilt die Besonderheit, dass für sie in der Meldung statt des erzielten Arbeitsentgelts nur der UV-Grund A08 anzugeben ist.
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