Bundesrat ändert Verordnung
InVeKoS bringt Bürokratie
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanzierten Maßnahmen korrekt durchgeführt, Unregelmäßigkeiten verhindert oder behoben werden. Alle Mitgliedstaaten sollten ein Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) anwenden. Ende Februar 2016 beschloss der Bundesrat die Verordnung zur Änderung.
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Die vom Deutschen Bauernverband (DBV) und Landesbauernverband (LBV) stark kritisierten Nachweis- und Dokumentationspflichten zur Nachweisführung des „aktiven Betriebsinhabers" wurden in dieser Bundesratsitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Danach müssen letztendlich alle Betriebsleiter einen Nachweis über ihre aktive Betriebsinhaberschaft führen können, die mehr als 5000 Euro Direktzahlungen erhalten (Geringfügigkeitsschwelle) und weniger als 38 Hektar beihilfefähige Fläche bewirtschaften (nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeit). Gegebenenfalls notwendige Nachweise sind im Rahmen der Antragstellung aber nur von denjenigen einzureichen, die eine Tätigkeit ausüben, die in der sogenannten Negativliste aufgeführt wird. Tausch...
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