LebensmittelHerstellung
Herkunft der Eier
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Nordrhein-Westfalen unternimmt einen Anlauf zur Ausweitung der Eierkennzeichnung. Nach einem Entschließungsantrag sollen künftig Lebensmittel, die Eibestandteile enthalten, entsprechend den Haltungssystemen der Legehennen gekennzeichnet werden müssen. In seiner Begründung weist das Land darauf hin, dass über die Kennzeichnung mit den Ziffern 0, 1, 2 und 3 ein eingängiges System geschaffen worden sei. Dies sollte seiner Auffassung nach nunmehr für die Herstellung von Lebensmitteln mit der Zutat Ei verpflichtend geregelt werden. Auch für den Fall einer europaweiten Einführung einer solchen Kennzeichnung erwartet man keine Mehrbelastung der Wirtschaft. Begründet wird dies damit, dass die verarbeitende Ware zumeist in großen Chargen gehandelt...
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