Pflanzenschutzmittel
Neue Auflagen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Mittel mit Pendimethalin und Prosulfocarb folgende neue Anwendungsbestimmungen festgelegt: NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 Prozent eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben für „Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT103 entfällt. NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT170: Die...
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