Verkehrsregeln für Pferd und Reiter
Hoch zu Ross
Sind Ross und Reiter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs, müssen sie selbstverständlich die geltenden Verkehrsregeln beachten. Grundlage ist Paragraph 28, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Reiter oder auch Pferde führende Personen allen übrigen Verkehrsteilnehmern gleich zu setzen sind.
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Weil es keinen Führerschein für Reiter gibt, sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass Pferde nur von „geeigneten Personen" im öffentlichen Verkehr geritten oder begleitet werden dürfen. Diese müssen über reiterliche Kenntnisse und körperliche Fähigkeiten zum Führen der Vierbeiner verfügen. Auf der Fahrbahn haben sich Ross und Reiter auf der äußersten rechten Seite zu bewegen. Ist neben der rechten Begrenzungslinie noch ausreichend Platz vorhanden, so sollte dieser Bereich genutzt werden. Auf Fuß- oder Radwegen darf allerdings laut Gesetz nicht geritten werden. Das Abbiegen muss rechtzeitig angezeigt werden, zum Beispiel durch Handzeichen. Nicht nebeneinander reiten Das Reiten in der Gruppe unterliegt besonderen Regeln: Sind mehrere...
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