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Ab Jahreswechsel 2017 gelten schärfere Grenzwerte

Scheitholzkessel jetzt erneuern

Ab Januar 2017 müssen neue Scheitholzkessel die strengen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten. Wer vorher installiert, nutzt Übergangsfristen.
Veröffentlicht am
Scheitholzkessel sollten immer mit Pufferspeichern (mindestens 55 l/kW) kombiniert werden.
Scheitholzkessel sollten immer mit Pufferspeichern (mindestens 55 l/kW) kombiniert werden.Foto: Brüggemann
Scheitholzkessel werden vorwiegend im Leistungsbereich bis etwa 60 kW eingesetzt. Sie können feuerungstechnische Wirkungsgrade erreichen, die mit Öl- oder Gasfeuerungen vergleichbar sind, werden fast ausschließlich manuell mit Brennstoff beschickt In der novellierten 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) wurden die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) für Holzfeuerungen in zwei Stufen verschärft. Ab dem 1. 01. 2017 müssen dann auch Scheitholzkessel einen Staubgrenzwert von 0,02 g/m³ Rauchgas einhalten, der bisher nur für automatische Feuerungen für Holzhackschnitzel und Holzpellets gilt. Dies setzt weitere Entwicklungen in der Anlagen- und Filtertechnik voraus. Kessel, die bis zum 31. 12. 2016 in Betrieb genommen werden,...
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