Waldbesitzervereinigungen als Selbsthilfeorganisationen
Eigeninitiative gefragt
Auch wenn das abschließende Urteil noch nicht gesprochen ist: Das Rundholz-Kartell-Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg wird Konsequenzen nicht nur für die Holzvermarktung, sondern auch für die Betreuung der Privatwaldbesitzer, der Kommunen und Körperschaften durch die Unteren Forstbehörden nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick über die Landesgrenze nach Bayern: Dort haben sich politisch gefördert starke forstliche Zusammenschlüsse etabliert, die ihren Mitgliedern Dienstleistungen von der Pflanzung bis zum Waldpflegevertrag anbieten.
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Das laufende Kartellverfahren für die Sammelvermarktung von Nadelrundholz geht zurück auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahre 2002, die 2008 mit einer Verpflichtungszusage des Landes abgeschlossen wurde. Die darin vereinbarten Maßnahmen wurden zwar umgesetzt, haben jedoch nach Ansicht des Kartellamts nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Deshalb hat das Bundeskartellamt 2012 unter anderem auf Veranlassung der Säge- und Holzindustrie ein neues Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg bezüglich des gemeinschaftlichen Holzverkaufs und des Betreuungsangebots der staatlichen Forstverwaltung im Körperschafts- und Privatwald eröffnet. Kernpunkte des Kartellverfahrens In einem Beschlussentwurf vom Dezember 2013 hat das Kartellamt...
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