3 Fragen an ...
Mehr Platz im Flatdeck
Thomas Weil, Referatsleiter für die Fachgebiete Haltungssysteme, Stallbau und Stallklima am Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg, beschäftigt sich intensiv mit den baulichen Anforderungen an Schweineställe.
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BWagrar: Herr Weil, wie viel größer müssen die Flächen für Aufzuchtferkel künftig sein? Weil: Im Flatdeck ändert sich die Mindestfläche nur bei Absatzferkeln, bei denen ein Durchschnittsgewicht von über 20 kg vorliegt. Hier erhöht sich die Mindestfläche von 0,3 qm auf 0,35 qm pro Tier. Diese Regelung gilt aber auch nur bei Haltungseinrichtungen, die vor dem 4. August 2006 genehmigt beziehungsweise in Benutzung genommen worden sind. Für neuere Haltungseinrichtungen gilt bereits die Mindestflächenvorgabe von 0,35 qm pro Tier. Das bedeutet, dass in Altgebäuden ein erhöhtes Platzangebot von 0,05 pro Tier vorgehalten werden muss. In Aufzuchtabteilen von beispielsweise 200 Ferkeln erhöht sich so die uneingeschränkt nutzbare Fläche von 60 auf 70...
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