Weiteres „Aber" nach eingeschränkter Verlängerung
Europäische Union begrenzt Anwendung von Glyphosat
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Ergänzend zur Verlängerung der Zulassung von Glyphosat um 1,5 Jahre bis Ende 2017 hat die EU jetzt den Einsatz von Mitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, beschränkt. Nach dem auf der Basis eines entsprechenden Kommissionvorschlages in Brüssel getroffenen Beschlusses des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Nahrung- und Futtermittel (PAFF) ist in Zukunft die Beimischung von POE-Tallowaminen verboten. Diese wurden den Glyphosat-Mitteln zugefügt, um eine bessere Haftung an den Pflanzen zu erreichen; sie gelten als toxisch für Wasserorganismen. Darüber hinaus soll gemäß der PAFF-Entscheidung durch wirkungsvollere Kontrollen verhindert werden, dass der Herbizidwirkstoff weiterhin zur Abreifebeschleunigung kurz vor der Ernte eingesetzt...
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