Liquiditätshilfen und Steuerentlastungen auf dem Weg
Bund ergänzt Milchpaket
Die Bundesregierung hat das neuerliche Unterstützungspaket für die Landwirtschaft auf den Weg gebracht. „Wir haben geliefert", sagte Landwirtschaftsminister Schmidt vergangene Woche nach dem Kabinettsbeschluss zur Umsetzung eines weiteren Teils des nationalen Milchpakets.
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Das sogenannte „Milchmarktsondermaßnahmengesetz" soll zum einen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die zur Verfügung stehenden Liquiditätshilfen von insgesamt 116 Millionen Euro an die Betriebe auszuzahlen. Zum anderen soll mit einer Änderung von einkommensteuerrechtlichen Regelungen die Möglichkeit zur steuerlichen Gewinnglättung von zwei auf drei Jahre ausgedehnt werden. Dazu sollen durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes natur- oder marktbedingte Gewinnschwankungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nachträglich für die drei zurückliegenden Jahre geglättet werden können. Die Glättungsregelung soll auf neun Jahre befristet werden. Start im neuen Jahr Das Milchmarktsondermaßnahmengesetz soll bereits in dieser...
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