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Berufsgenossenschaftsbeitrag

Vorschuss fällig

Veröffentlicht am
Bis spätestens am 15. Januar 2017 müssen die Versicherten ihren Beitragsvorschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft überwiesen haben. Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hingewiesen. Bei der Festlegung des Vorschusses in den Beitragsbescheiden hatte die SVLFG bereits die für 2017 erwarteten und inzwischen beschlossenen zusätzlichen Bundesmittel von 78 Millionen Euro für die Berufsgenossenschaft berücksichtigt. Diese Mittel führen dazu, dass der Vorschuss um rund 37 Prozent gesenkt wird. Die SVLFG betonte, dass es keine persönliche Zahlungserinnerung geben werde. Aufgrund der unterschiedlichen Banklaufzeiten sollen die Versicherten die Überweisung rechtzeitig veranlassen.
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