Pflanzenschutzmittel I
Zulassung schlecht bewertet
- Veröffentlicht am
Die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zuständigen Behörden in Deutschland arbeiten ineffizient und verstoßen durchgängig gegen die Fristen der EU-Pflanzenschutzverordnung, wodurch den Landwirten moderne PSM vorenthalten werden. Das ist das Urteil der Autoren eines jetzt veröffentlichten Audit-Berichts im Auftrag der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission. Während in den meisten Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für die Zulassung von PSM bei einer zentralen Behörde liege, seien in Deutschland die Aufgaben auf vier Behörden verteilt
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