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Versicherungs­wechsel nach dem 30. November

Sonderkündigungsrecht

Veröffentlicht am
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Autoversicherung, der 30. November, ist vorbei. Doch was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt eine einmonatige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem...
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