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Stallpflicht bis zum 15. März regional verlängert

Vogelgrippe: Neue Regelungen in Baden-Württemberg

Veröffentlicht am
Wegen der Vogelgrippe wurde von 17. November 2016 bis 31. Januar 2017 die landesweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet. Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar 2017 in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet. „Aufgrund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarländern und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg, können wir keine Entwarnung geben. Deshalb müssen Tierhalter auch weiterhin landesweit die...
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