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EU-Kommission verhängt hohe Bußgelder

Mögliche Schadensersatzansprüche aus Lkw-Kartell

Gegen zahlreiche Lkw-Hersteller wurde wegen Bildung eines Kartells für Brutto-Listenpreise und Einführung von Emissionssenkungstechnologien zwischen 1997 und 2011 ein Bußgeld verhängt.
Veröffentlicht am
Ob Schadensansprüche gegenüber Herstellern bestehen, muss geklärt werden.
Ob Schadensansprüche gegenüber Herstellern bestehen, muss geklärt werden.Foto: MAN
Wie in der Tagespresse mehrfach zu lesen war, hat die Europäische Kommission an die Lkw-Hersteller MAN, Scania, Volvo/Renault, Daimler, IVECO und DAF wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften, vor allem wegen Bildung eines Kartells für Brutto-Listenpreise und Einführung von Emissionssenkungstechnologien zwischen 1997 und 2011, Bußgelder in Höhe von insgesamt fast drei Milliarden Euro verhängt. Die Entscheidung der EU-Kommission gilt insoweit in Gerichtsverfahren vor einzelstaatlichen Gerichten als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass das dem Verstoß zugrundeliegende Verhalten der bebußten Kartellanten stattgefunden hat und gegen geltendes Recht verstieß. Gegen die in der Aufzählung genannten Lkw-Hersteller können Schäden geltend...
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