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Zulassung von Pflanzenschutzmittel I

Vondac DG widerrufen

Veröffentlicht am
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Vondac DG (Wirkstoff: Maneb) gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln auf Antrag des Zulassungsinhabers zum 31. Januar 2017 widerrufen. Die Abverkaufsfrist endet am 31. Juli 2017, die Aufbrauchfrist am 31. Juli 2018. Danach sind die Pflanzenschutzmittelreste entsorgungspflichtig. Der Widerruf erfolgte, weil die EU-Genehmigung des Wirkstoffes am 31. Januar 2017 endete.
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