Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Einsatz erst nach tierärztlicher Anweisung

Medikamente nicht horten

Veröffentlicht am
Reste von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln dürfen, obwohl sie rechtlich nach deren Bezahlung dem Landwirt gehören, nicht einfach bei nächster Gelegenheit angewendet werden. Vor deren Einsatz muss es erneut eine tierärztliche Anweisung, also eine Neuverschreibung, geben. Darauf machte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen auf der Veranstaltung Fokus Schwein im Münsterland aufmerksam. Er wies vor allem darauf hin, dass ein solches Vorgehen dann ein Problem werde, wenn im Schlachthof Rückstände eines Medikaments gefunden werden, weil Wartezeiten nicht eingehalten wurden. Das führe zur Überprüfung der gesamten Unterlagen. Es erfolgt ein Abgleich der tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelege und dem Bestandsbuch. Wird dann eine...
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
43,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.