Eilverordnung tritt in Kraft – Antragsfrist läuft bis 18. Dezember
Zuschuss zu Liquiditätshilfe kommt
Nach Meldungen des Deutschen Bauernverbandes wird die Eilverordnung zum nationalen Liquiditätshilfeprogramm noch diese Woche in Kraft treten (bis Redaktionsschluss noch nicht erfolgt, siehe auch BWagrar 46, S. 12). Geplant ist ein Zuschuss zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen. Antragsstelle für den Zuschuss ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
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Am Tage des Inkrafttretens (voraussichtlich am 20. November) werden auf der Homepage der BLE unter www.ble.de die Antragsunterlagen und alle für die Umsetzung notwendigen Informationen bereitgestellt. Damit ist der Weg für die Beantragung eines Zuschusses für ein Liquiditätshilfedarlehen frei. Grundsätzlich muss der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen: 1. Nachweis eines abgeschlossenen Vertrages über ein Liquiditätshilfedarlehen und 2. Erfüllung der in der Eilverordnung genannten Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses. Wichtig ist, dass Antragssteller in einem ersten Schritt über ihre Hausbank einen Darlehensvertrag abschließen bzw. abgeschlossen haben. Für ein solches Liquiditätshilfedarlehen können begünstigte...
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