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Hinweise zur forstlichen Förderung in Baden-Württemberg

Wieder Geld für den Wald

Die novellierten forstlichen Förderrichtlinien setzen auch in Zukunft auf eine nachhaltige Entwicklung der Wälder. Worauf Sie als Waldbesitzer bei dem Antragsverfahren achten sollten, erklärt Thomas Gebauer vom Regierungspräsidium Tübingen.
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Der Umbau von Nadelreinbeständen oder nicht standortsgerechten Beständen ist genauso ein Fördertatbestand wie die Wiederherstellung von stabilen, naturnahen Laub- und Mischwäldern nach Schadereignissen.
Der Umbau von Nadelreinbeständen oder nicht standortsgerechten Beständen ist genauso ein Fördertatbestand wie die Wiederherstellung von stabilen, naturnahen Laub- und Mischwäldern nach Schadereignissen.Gebauer
Eine nachhaltige, multifunktionale Entwicklung der Wälder Baden-Württembergs ist ein wesentliches Ziel der forstlichen Förderung des Landes. Durch die finanziellen Zuwendungen sollen private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit einem breiten Maßnahmenangebot bei der Umsetzung dieser Ziele unterstützt werden. Grundlage für die Förderung forstlicher Maßnahmen ist vor allem die novellierte Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), die am 25. November 2015 in Kraft treten soll. Wirtschaftliche Nachteile, die Waldeigentümern bei der Bewirtschaftung von Waldlebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten durch die Beachtung des sogenannten Verschlechterungsverbotes nach dem...
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