Feld- und Erdmausbekämpfung auf Nichtkulturland
Ratron Giftlinsen erlaubt
Das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) stimmt der Genehmigung des Auslegens von Ratron Giftlinsen in Rückzugsgebieten der Feldmaus in Baden-Württemberg zu.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das verdeckte Auslegen (5 Stück/Loch) von Ratron Giftlinsen (Wirkstoff: Zinkphosphid) in Rückzugsgebieten, die direkt an Kulturflächen angrenzen oder innerhalb der Kulturfläche liegen (zum Beispiel Inseln um Windkraftanlagen) gegen Feld- und Erdmaus gemäß Artikel 53 vom 1. September bis zum 29. Dezember für 120 Tage zugelassen. Da es sich bei diesen Flächen um „Nichtkulturland" handelt, ist eine Genehmigung nach §¿12 (Auflage NS660) von den unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern erforderlich. Das MLR hat entschieden, dass diese Genehmigungen auch in Baden-Württemberg erteilt werden können. →Weitere aktuelle Pflanzenschutzmeldungen auf...
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