Hinweise zum Antragsverfahren
Agrardiesel: Antragsfrist endet am 30. September
Wie bereits in den letzten Jahren sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe berechtigt, beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Rückvergütung der Mineralölsteuer zu stellen. Die Rückerstattung beträgt für den in der Land- und Forstwirtschaft verbrauchten Diesel 0,2148 Euro pro Liter. Die Antragsfrist endet am 30. September 2015.
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Auch für das Verbrauchsjahr 2014 steht neben dem vollständigen Antrag (Vordruck 1140) wieder der sogenannte vereinfachte oder Kurzantrag (Vordruck 1142) zur Verfügung. Dieser vereinfachte Antrag kann verwendet werden, wenn: bereits im letzten Jahr ein vollständiger oder vereinfachter Antrag abgegeben und dieser nicht abgelehnt wurde, es seit dem letzten vollständigen Antrag keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis oder bei der Anzahl der Bienenvölker gegeben hat und der Antragsteller zwischen dem 1. Januar 2013 und dem Zeitpunkt der Antragstellung keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 oder der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten beziehungsweise beantragt hat....
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