Nachgefragt bei ...
Umgehend reagieren
Heiner Klett ist Rechtsanwalt beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg. |
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BWagrar: Darf jemand ungefragt Grundstücke und Ställe betreten? Klett: Nicht berechtige Personen dürfen Ihren Stall nicht betreten. Es sei denn, es herrscht „Gefahr im Verzug". Dann darf beispielsweise der Tierarzt oder auch die Feuerwehr ungefragt eintreten. Bei allen anderen kann es als Hausfriedensbruch gewertet werden, wenn es zur Anzeige kommt. Das gilt als Straftat. BWagrar: Muss der Stall extra gesichert sein? Klett: Rechtlich betrachtet macht es keinen Unterschied, ob Sie abschließen oder nicht. Praktisch ist natürlich wesentlich mehr kriminelle Energie nötig, um in das Gebäude zu gelangen, wenn Tür oder Fenster aufgebrochen werden müssen. Dann kommt zum Hausfriedensbruch oft auch Sachbeschädigung dazu. BWagrar: Dürfen ohne mein...
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