Erste Bilanz vom Anbau auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Zwischenfrüchte überwiegen auf ÖVF
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die Greening-Prämie neu eingeführt. Eine der drei Greening-Anforderungen ist die Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen auf fünf Prozent der Ackerfläche. In Deutschland werden alle von der Europäischen Kommission zugelassenen ÖVF-Möglichkeiten anerkannt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
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Rund 30 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg, die 2015 Direktzahlungen beantragt haben, sind verpflichtet, ökologische Vorrangflächen zu erbringen. Die Pflicht besteht für Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche. Ausgenommen sind Kleinerzeuger und Biobetriebe. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg knapp 100.000 ha ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet. Die meisten Landwirte haben sich dabei für einen produktionsintegrierten Ansatz entschieden und werden auf rund 70 Prozent der gemeldeten Flächen nach der Ernte ÖVF-Zwischenfrüchte (inkl. Untersaat mit Gras) anbauen. Mit einigem Abstand entfallen ca. 17 Prozent auf ÖVF-Eiweißpflanzen, gefolgt von ca. 11 Prozent brachliegenden – jedoch bewachsenen –...
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