Ausnahmereglung nur für den Main-Tauber-Kreis
Futter von Brachen
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Wegen außergewöhnlicher Trockenheit können Raufutterfresser haltende Betriebe im Main-Tauber-Kreis bei Futterknappheit ab sofort den Aufwuchs von ÖVF-Brachen als Futter nutzen. Eine vorherige Anmeldung der Maßnahme bei der unteren Landwirtschaftsbehörde Main-Tauber-Kreis ist dazu erforderlich, dort gibt es auch weitere Informationen. Der Bundesrat hatte am 10. Juli einer Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung zugestimmt, die es den Ländern ermöglicht, bei witterungsbedingter Futterknappheit ausnahmsweise eine Nutzung des Aufwuchses von ÖVF-Brachen als Ausnahme in bestimmten Gebieten zuzulassen. Die Regelung trat am 14. Juli in Kraft. Bei Anwendung der Ermächtigung auf Landesebene muss im Falle der Trockenheit nachgewiesen...
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