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Vorschläge für die betriebliche Eigenkontrolle

Tierschutz im Blick

Veröffentlicht am
Nach dem Tierschutzgesetz sind Halter von Nutztieren seit 2014 verpflichtet, in einer betrieblichen Eigenkontrolle die Tiergerechtigkeit der Haltung zu prüfen. Hierzu brauchen Betriebsleiter objektive Prüfgrößen, um mit vertretbarem Aufwand die Tiergerechtigkeit einschätzen und gegebenenfalls verbessern zu können. In zwei Fachgesprächen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) haben knapp 50 Experten Indikatoren zusammengestellt, die sich für eine betriebliche Eigenkontrolle besonders eignen. Zusammengefasst sind die Vorschläge in der KTBL-Schrift 507 „Tierschutzindikatoren", die für 19 Euro unter Tel. 06151/7001-189 oder www.ktbl.de zu bestellen ist.
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