FRAGE UND ANTWORT
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Ist es erlaubt, im Innenbereich eines Ortes – jetzt fast reiner Wohnbereich – auf dem Grundstück eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes (die Gebäude wurden vor über 30 Jahren abgebrochen) wieder eine Scheune mit Stall für Schafe, Ziegen und eventuell auch ein Pferd zu errichten? Das Gebiet ist ohne Bebauungsplan, jedoch im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Es handelt sich um eine reine Hobby-Tierhaltung. W. W. in St. Bei der Bewertung des Gebietscharakters anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung und Nutzung kann nicht außer Betracht bleiben, dass das Dorfgebiet (Mischgebiet Dorf) nach Paragraf 5 BauNVO das einzige Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung ist, in dem landwirtschaftliche Betriebe überhaupt...
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