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FRAGE UND ANTWORT

Veröffentlicht am
Foto: Gugenhan
Ist es erlaubt auf einem landwirtschaftlichen Grundstück einen Geräteschuppen ohne Genehmigung zu bauen? Gibt es Einschränkung bezüglich der Art des Grundstückes, der Größe des Schuppens oder der Firsthöhe? G. S. in A. Nach Paragraf 50 Landesbauordnung (LBO) sind einige Vorhaben verfahrensfrei, sodass ein Grundstückseigentümer derartige Vorhaben errichten darf. Hierzu gehören Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vor­übergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100 Quadratmeter Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu fünf Meter. Ein zum wochenendmäßigen Wohnen geeignetes Gebäude wäre zum Beispiel danach...
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