Veröffentlichung ab 31. Mai
EU-Beihilfen wieder im Internet
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Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach in Deutschland ab dem 31. Mai Landwirte als Empfänger von EU-Zahlungen wieder mit Namen und Wohnort im Internet veröffentlicht werden. Nur Kleinerzeuger werden anonymisiert aufgeführt, wenn ihre Beihilfezahlungen 1250 Euro nicht überschreiten. Ebenfalls aufgeführt sind Beträge, die die Beihilfeempfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr aus den einzelnen Fonds erhalten haben, sowie die damit finanzierten Maßnahmen. Der DBV unterstützt eine Klage die verhindern soll, dass die Bundesländer Informationen über Prämienempfänger an den Bund weitergeben. Mit der Veröffentlichung werden Vorgaben der EU umgesetzt. Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof 2010 die...
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