Der 26. Mai ist Stichtag für den Antrag zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Altsachkundige: Termin nicht verpassen
Wer mit Pflanzenschutzmitteln professionell umgeht, muss einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz nachweisen und ab Ende November 2015 eine Ausweiskarte besitzen. Stichtag für die Antragstellung nach dem neuen Recht ist der 26. Mai 2015. Wer den Termin verstreichen lässt, muss mit deutlichen Nachteilen rechnen.
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Einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und eine neue Ausweiskarte brauchen Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten, andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten (in einem Ausbildungsverhältnis) oder beaufsichtigen (bei einer Hilfstätigkeit), Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, wie Handel, Genossenschaften, Baumärkte, Gärtnereien, oder übers Internet. Wer als „Alt-Sachkundiger" – jeder, der vor dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sachkundig war – den Antrag bis zum 26. Mai nicht stellt, darf keine Pflanzenschutzmittel mehr abgeben und Hochschulabsolventen im Agrarbereich müssen nachweisen, dass sie in ihrem Studium die geforderte Sachkunde...
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