Wie beeinflusst die kommende neue Düngeverordnung die Ausbringung von Gärprodukten?
Gärreste aufbereiten wird attraktiver
Was kann man mit dem Endprodukt aus Biogasanlagen noch tun, außer es direkt aufs Feld zu bringen? Um diese und weitere Fragen ging es bei einem Fachseminar der GüteGemeinschaft Gärprodukte e. V. in Roding.
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Auch wenn noch nicht genau abzusehen ist, wann die neue Düngeverordnung (DüngeVO) kommt, steht eines absolut fest: Sie wird für den Landwirt, ganz gleich, ob Tierhalter oder Biogasanlagenbetreiber, einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Das lässt sich laut Dr. Matthias Wendland von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising nach dem derzeitigen Diskussionsstand absehen. Denn zum Beispiel wird zukünftig vor dem Aufbringen von größeren Stickstoff- und Phosphat-Nährstoffmengen der Düngebedarf exakt ermittelt werden müssen. Diese Berechnungen müssen schriftlich aufgezeichnet werden. Dabei wird die handschriftliche Bedarfsermittlung allein nach dem „Gelben Heft" nicht mehr ausreichen....
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